Beamter und gleichgestellter Arbeitnehmer

Zielgruppe

Personen, die für ihre Verwaltung als Beamter und gleichgestellter Arbeitnehmer eine Tätigkeit im Ausland ausüben.

Praktische Vorgehensweise  

Vor Beginn der im Ausland ausgeübten Tätigkeit muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung stellen, indem er folgende Verfahren einreicht:

oder

 

Die Zentralstelle für Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) prüft dann den Antrag des Arbeitgebers auf der Grundlage der europäischen Rechtsvorschriften, um festzustellen, ob die betreffende Person ihre Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung während der Zeit der Tätigkeit im Ausland aufrechterhalten kann.

Wenn die Bedingungen für eine Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung erfüllt sind, stellt die CCSS eine A1 Bescheinigung für eine Dauer von maximal fünf Jahren aus.

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