Zielgruppe
Personen, die im Ausland eine Tätigkeit als Seeleute ausüben.
Praktische Vorgehensweise
Vor Beginn der Tätigkeit im Ausland muss der Arbeitgeber zwingend einen Antrag auf Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung stellen, indem er folgende Verfahren einreicht:
- eine elektronische Meldung über SECUline (DEMDET-Verfahren)
oder
- ein Formular "Antrag auf eine A1 Bescheinigung für Beamte, Seeleute und Besatzung in der Luftfahrt (Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004)" in Papierform.
Die Zentralstelle für Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) prüft den Antrag des Arbeitgebers auf der Grundlage der EU-Gesetzgebung, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer seine Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung während der Dauer der Tätigkeit im Ausland aufrechterhalten kann.
Wenn die Bedingungen für eine Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung erfüllt sind, stellt die CCSS eine A1 Bescheinigung für eine Dauer von maximal 5 Jahren aus.