Seeleute

Zielgruppe

Personen, die im Ausland eine Tätigkeit als Seeleute ausüben.

Praktische Vorgehensweise  

Vor Beginn der Tätigkeit im Ausland muss der Arbeitgeber zwingend einen Antrag auf Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung stellen, indem er folgende Verfahren einreicht:

oder

 

Die Zentralstelle für Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) prüft den Antrag des Arbeitgebers auf der Grundlage der EU-Gesetzgebung, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer seine Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung während der Dauer der Tätigkeit im Ausland aufrechterhalten kann.

Wenn die Bedingungen für eine Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung erfüllt sind, stellt die CCSS eine A1 Bescheinigung für eine Dauer von maximal 5 Jahren aus.

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