Personen, die aus Eigeninitiative ein Praktikum absolvieren (mit oder ohne Vergütung) sind obligatorisch für alle Risiken der sozialen Sicherheit anzumelden.
Sollte das Praktikum jedoch nicht länger als 3 Monate pro Kalenderjahr andauern, werden lediglich die Beiträge für die Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) fällig. Hinweis: Die Maximaldauer von 3 Monaten gilt auch im Falle der Kumulierung mehrerer Praktikumsverträge.