Praktika, die nicht in einem Bildungsrahmen absolviert werden

Personen, die aus Eigeninitiative ein Praktikum absolvieren (mit oder ohne Vergütung) sind obligatorisch für alle Risiken der sozialen Sicherheit anzumelden.

Sollte das Praktikum jedoch nicht länger als 3 Monate pro Kalenderjahr andauern, werden lediglich die Beiträge für die Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) fällig. Hinweis: Die Maximaldauer von 3 Monaten gilt auch im Falle der Kumulierung mehrerer Praktikumsverträge.

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