Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die über die Beitragsbemessungsgrundlage hinausgehen
Ein Selbstständiger, der eine oder mehrere Tätigkeiten ausübt (als Selbstständiger oder Arbeitnehmer) oder der neben seiner Tätigkeit als Selbstständiger eine Rente bezieht, hat Anspruch auf Rückerstattung des Teils der Beiträge, der der Überschreitung der Beitragsbemessungsgrundlage entspricht.
Vorbereitende Schritte
Der Selbstständige muss zuvor seine beruflichen Einkünfte für das jeweilige Geschäftsjahr bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) angegeben haben.
Zielgruppe
Selbstständige, die
- mehrere Tätigkeiten ausüben und deren kumulierte Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten;
- eine Altersrente beziehen und deren kumulierte Einkünfte und die Rente die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.
Praktische Vorgehensweise
Kumulierung der selbstständigen Tätigkeit und der Arbeitnehmertätigkeit
Ein Versicherter, der eine oder mehrere berufliche Tätigkeiten ausübt, davon eine Tätigkeit als Selbstständiger, hat auf Antrag und pro Kalenderjahr Anspruch auf Rückerstattung des Teils der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, der die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.
Bei Überschreitung der jährlichen Bemessungsgrenze wird bei Übersendung des Auszugs des Versicherungsverlaufs automatisch ein Rückerstattungsantrag beigefügt. Der Antrag kann nur für abgeschlossene Geschäftsjahre bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) eingereicht werden.
Die endgültige Rückerstattung kann nur erfolgen,
- nachdem die endgültigen Einkünfte als Selbstständiger von der Steuerverwaltung für das betreffende Geschäftsjahr mitgeteilt wurden,
oder
- wenn das Einkommen aus angestellter Tätigkeit allein die Beitragsbemessungsgrenze für alle Risiken erreicht.
Kumulierung einer Altersrente und einer selbstständigen Tätigkeit
Der Versicherte hat auf eigenen Antrag (Pdf, 106 KB) und pro Kalenderjahr Anspruch auf Rückerstattung des Teils der Kranken- und Pflegeversicherung, der die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.
Der Antrag gilt nur für abgeschlossene Geschäftsjahre und nicht für das laufende Jahr. Der pensionierte Selbstständige muss seinem Antrag auf Rückerstattung unbedingt eine Kopie des Rentenbescheids beifügen, der für das betreffende Geschäftsjahr ausgestellt wurde.
Die Rückerstattung erfolgt erst nach Mitteilung der endgültigen beruflichen Einkünfte durch die Steuerverwaltung.
Formulare
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