Mitgliedschaften
Auf dieser Seite sind die im Tätigkeitsbereich „Mitgliedschaften“ verfügbaren Dienstleistungen zusammengefasst.
Einsicht
Mitgliedschaften
Anzeige der Mitgliedschaften mit Such- und Zeitraumauswahlfunktion.
Verwaltungsverfahren
Anmeldung
Ein Arbeitgeber, der eine Person einstellt, hat innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Anmeldung an die CCSS zu senden.
Abmeldung
Der Arbeitgeber hat jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsende zu melden.
Antrag auf Sozialversicherungsnummer eines Versicherten
Die CCSS teilt bestehende Identifikationsnummern mit. Sie stellt sie für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz aus. Für andere Staatsangehörigkeiten ist ein Antrag an die Generaldirektion für Einwanderung zu richten.
Zertifikate
Bescheinigung über die Anzahl der Beschäftigten
Diese Bescheinigung gibt die Anzahl der Beschäftigten des Arbeitgebers zum angefragten Datum an.
eDelivery
- Arbeitgeber-Mitgliedsbescheinigung
Zum letzten Mal aktualisiert am