Mitgliedschaften

Auf dieser Seite sind die im Tätigkeitsbereich „Mitgliedschaften“ verfügbaren Dienstleistungen zusammengefasst.

Einsicht

Mitgliedschaften

Anzeige der Mitgliedschaften mit Such- und Zeitraumauswahlfunktion.

Verwaltungsverfahren

Anmeldung

Ein Arbeitgeber, der eine Person einstellt, hat innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Anmeldung an die CCSS zu senden.

Abmeldung

Der Arbeitgeber hat jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsende zu melden.

Antrag auf Sozialversicherungsnummer eines Versicherten

Die CCSS teilt bestehende Identifikationsnummern mit. Sie stellt sie für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz aus. Für andere Staatsangehörigkeiten ist ein Antrag an die Generaldirektion für Einwanderung zu richten.

Zertifikate

Bescheinigung über die Anzahl der Beschäftigten

Diese Bescheinigung gibt die Anzahl der Beschäftigten des Arbeitgebers zum angefragten Datum an.

eDelivery

  • Arbeitgeber-Mitgliedsbescheinigung

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