Verwaltungsverfahren
Diese Seite fasst die in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen verfügbaren Vorgänge und Verfahren zusammen.
Mitgliedschaften
Anmeldung
Ein Arbeitgeber, der eine Person einstellt, hat innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Anmeldung an die CCSS zu senden.
Abmeldung
Der Arbeitgeber hat jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsende zu melden.
Antrag auf Sozialversicherungsnummer eines Versicherten
Die CCSS teilt bestehende Identifikationsnummern mit. Sie stellt sie für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz aus. Für andere Staatsangehörigkeiten ist ein Antrag an die Generaldirektion für Einwanderung zu richten.
Vergütungen und Arbeitsunfähigkeiten
Meldung von Löhnen und Arbeitsstunden
Vorgang zur Meldung von fehlenden Löhnen und Arbeitsunfähigkeiten.
Berechnung, Abrechnung und Buchhaltung
Antrag auf Lastschrifteinzug der Sozialversicherungsbeiträge
Dieses Verfahren ermöglicht Ihnen eine Erteilung, eine Aktualisierung oder eine Widerrufeines SEPA-Lastschriftmandats.
Antrag auf Rückerstattung eines Guthabens
Bei einem Guthabenüberschuss auf Ihrem Beitragskonto kann auf Ihre Bitte hin eine Rückzahlung auf Ihr Bankkonto erfolgen.
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