Verwaltungsverfahren

Diese Seite fasst die in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen verfügbaren Vorgänge und Verfahren zusammen.

Mitgliedschaften

Anmeldung

Ein Arbeitgeber, der eine Person einstellt, hat innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Anmeldung an die CCSS zu senden.

Abmeldung

Der Arbeitgeber hat jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsende zu melden.

Antrag auf Sozialversicherungsnummer eines Versicherten

Die CCSS teilt bestehende Identifikationsnummern mit. Sie stellt sie für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz aus. Für andere Staatsangehörigkeiten ist ein Antrag an die Generaldirektion für Einwanderung zu richten.

Vergütungen und Arbeitsunfähigkeiten

Meldung von Löhnen und Arbeitsstunden

Berechnung, Abrechnung und Buchhaltung

Antrag auf Lastschrifteinzug der Sozialversicherungsbeiträge

Dieses Verfahren ermöglicht Ihnen eine Erteilung, eine Aktualisierung oder eine Widerrufeines SEPA-Lastschriftmandats.

Antrag auf Rückerstattung eines Guthabens

Bei einem Guthabenüberschuss auf Ihrem Beitragskonto kann auf Ihre Bitte hin eine Rückzahlung auf Ihr Bankkonto erfolgen.

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