Rückerstattung eines Guthabens beantragen
Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.
Zielgruppe
Jede Person (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der CCSS hat.
Praktische Vorgehensweise
Allgemeine Informationen
Beispiele für Gründe für ein Guthaben:
- eine Neuberechnung der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge aufgrund einer Änderung des Lohns/Einkommens;
- die rückwirkende Aufhebung oder Stornierung einer Mitgliedschaft;
- eine hohe Erstattung durch die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls (betrifft nur die beitragspflichtigen Konten von Arbeitgebern, Selbstständigen und Landwirten);
- eine Überzahlung (z. B. bei einem Überweisungsfehler).
Die betreffende Person (natürliche oder juristische), die über ein Guthaben verfügt, hat folgende Wahlmöglichkeiten:
- eine Rückerstattung auf ihr Bankkonto beantragen;
- die Überweisung eines Guthabens auf ein anderes ihr gehörendes Beitragskonto beantragen;
- das Guthaben nutzen, um künftige Abrechnungen zu begleichen. In diesem Fall ist keine Beantragung erforderlich.
Rückerstattung eines Guthabens beantragen
Eine natürliche Person, die ein Guthaben aus dem Beitragskonto erstatten lassen möchte, muss das Formular „Rückerstattungsformular für natürliche Personen (Pdf, 133 KB)“ an die CCSS senden. Eine juristische Person muss das Formular „Rückerstattungsformular für juristische Personen (Pdf, 159 KB)“ verwenden.
Diese Formulare sind zusammen mit einem Bankidentitätsnachweis, der auf Anforderung vom Bankinstitut der betreffenden Person ausgestellt wird, an die CCSS zu senden. Eine Kopie der Bankkarte (MAESTRO oder V-PAY) des Kontoinhabers oder eine Kopie eines Bankauszugs werden ebenfalls akzeptiert.
Übertragung eines Guthabens auf eine andere Sozialversicherungsnummer beantragen
Eine Person, die über mehrere Beitragskonten verfügt (Sozialversicherungsnummer mit unterschiedlichen Erweiterungen) kann schriftlich die Übertragung eines Guthabens auf eine andere Sozialversicherungsnummer beantragen. Der Antrag kann über die Kontaktseite der CCSS oder auf dem Postweg an die Adresse CCSS, Service comptabilité, L-2975 Luxemburg erfolgen.
Begleichung des Guthabens
Wenn kein Antrag auf Erstattung oder keine Übertragung des Guthabens bei der CCSS angefordert wird, wird der Saldo automatisch zur Deckung nachfolgender Abrechnungen verwendet.
Formulare
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