Personen, die keinen anderen Krankenversicherungsschutz genießen
Die freiwillige Krankenversicherung kann auf Antrag der betreffenden Person beendet werden.
Eine andere Person kann sich verpflichten, die Sozialversicherungsbeiträge anstelle des Versicherungsantragstellers zu zahlen.
Eine Person, die freiwillig kranken- und/oder rentenversichert ist, erhält jeden Monat einen Kontoauszug, um ihre Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.
Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.
Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.
Eine Adressänderung melden.
Zum letzten Mal aktualisiert am 20.01.2025