Die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung oder eine freiwillige Rentenversicherung werden im Allgemeinen vom Antragsteller an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) gezahlt. Anstelle des Antragstellers kann jedoch auch eine andere Person diese Beiträge zahlen. Eine Person, die sich zur Zahlung dieser Beiträge verpflichtet hat, wird als Bevollmächtigter angesehen.
Zielgruppe
Jede Person, die sich verpflichtet, im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung und/oder einer freiwilligen Rentenversicherung Beiträge für eine andere Person zu zahlen, kann sich als Bevollmächtigter bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) registrieren. Dabei kann es sich beispielsweise um folgende Personen handeln:
- Familienmitglied oder nahestehende Person des Antragstellers;
- Sozialamt am Wohnort des Antragstellers;
- ehemaliger Arbeitgeber des Antragstellers;
- usw.
Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss die Zustimmung des Bevollmächtigten vorab eingeholt haben;
- der Bevollmächtigte muss über eine nationale Sozialversicherungsnummer verfügen.
Praktische Vorgehensweise
Den Bevollmächtigten für die freiwillige Versicherung registrieren
Der Bevollmächtigte muss im Antrag auf Aufnahme in die freiwillige Versicherung angegeben sein. Dazu reicht es aus, wenn im Antrag zur freiwilligen Krankenversicherung bzw. im Antrag zur freiwilligen Rentenversicherung die Rubrik „Angaben zum Bevollmächtigten“ ausgefüllt wird.

Die als Bevollmächtigter bezeichnete Person muss den Antrag auch unterzeichnen.
Nach Eingang und Annahme des Antrags informiert die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) den Antragsteller und den Bevollmächtigten per Post.
Die Kontoauszüge (Rechnungen), die über die zu zahlenden Beiträge informieren, werden direkt an den Bevollmächtigten gesendet.
Tipps
Der Bevollmächtigte kann per Lastschriftmandat eine automatische Abbuchung veranlassen.
Den Bevollmächtigten aus einer freiwilligen Versicherung löschen
Der Bevollmächtigte, der die Zahlung der Beiträge für einen anderen einstellen möchte, muss die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) darüber informieren. In dem Fall muss der Bevollmächtigte einen Brief an die CCSS senden, der folgende Informationen enthalten muss:
- Sozialversicherungsnummer, Name, Vorname und Adresse des Bevollmächtigten;
- Sozialversicherungsnummer, Name, Vorname und Adresse des Versicherungsantragstellers;
- Unterschrift des Bevollmächtigten;
- Datum, ab dem der Bevollmächtigte die Zahlungen einstellen möchte.
Nach der Löschung des Bevollmächtigten werden die Kontoauszüge (Rechnungen) zu den Beiträgen für die freiwillige Versicherung von der CCSS an den Versicherten gesendet.