Wenn eine Person keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat sie die Möglichkeit, eine freiwillige Rentenversicherung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) abzuschließen.
Die freiwillige Rentenversicherung (Weiter-, Zusatz- oder Fakultativversicherung) endet auf Anforderung der jeweiligen Person oder bei Nichtzahlung der Beiträge.
Eine andere Person kann sich verpflichten, die Sozialversicherungsbeiträge anstelle des Versicherungsantragstellers zu zahlen.
Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.
Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.
Eine Person, die freiwillig kranken- und/oder rentenversichert ist, erhält jeden Monat einen Kontoauszug, um ihre Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.
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Zum letzten Mal aktualisiert am 20.01.2025