Freiwillige Mitgliedschaft in der Rentenversicherung
Wenn eine Person keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat sie die Möglichkeit, eine freiwillige Rentenversicherung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) abzuschließen.
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Freiwillige Rentenversicherung beenden
Die freiwillige Rentenversicherung (Weiter-, Zusatz- oder Fakultativversicherung) endet auf Anforderung der jeweiligen Person oder bei Nichtzahlung der Beiträge.
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Einen Bevollmächtigten registrieren
Eine andere Person kann sich verpflichten, die Sozialversicherungsbeiträge anstelle des Versicherungsantragstellers zu zahlen.
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Lastschriftverfahren für die Sozialversicherungsbeiträge beantragen
Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.
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Rückerstattung eines Guthabens beantragen
Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.
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Rechnungsstellung
Eine Person, die freiwillig kranken- und/oder rentenversichert ist, erhält jeden Monat einen Kontoauszug, um ihre Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.
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Adressänderung
Eine Adressänderung melden.
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