Überschreitung des beitragspflichtigen Höchstbetrags

Zielgruppe

  • Personen, die mehrere angestellte Tätigkeiten ausüben, deren Einkünfte zusammen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten;
  • Personen, die eine oder mehrere angestellte Tätigkeiten und eine selbstständige Tätigkeit ausüben, deren Einkünfte zusammen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten;
  • Personen, die eine Altersrente beziehen und eine berufliche Tätigkeit ausüben und deren Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit und persönlicher Rente die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.

Praktische Vorgehensweise

Kumulierung mehrerer beruflicher Tätigkeiten

Jede Person, die mehrere berufliche Tätigkeiten ausübt, hat das Recht auf die Erstattung des persönlichen Anteils der Beiträge, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen. Diese Überschreitung ist im Auszug aus dem Rentenversicherungslauf angegeben. Die Rückerstattung muss vom Versicherten für jedes Kalenderjahr separat beantragt werden.

Die betreffende Person reicht bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) das „Rückerstattungsformular für Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (Pdf, 106 KB)“ ein, dem unbedingt ein von ihrer Bank ausgestellter Bankidentitätsauszug oder eine Kopie der Bankkarte beigefügt werden muss.  

Die Rückerstattung betrifft nur die vollendeten Jahre, die im Versicherungsverlauf angegeben sind, und nicht das laufende Jahr.

Kumulierung der Altersrente mit einer anderen beruflichen Tätigkeit (angestellt oder selbstständig)

Man unterscheidet:

  • Empfänger einer Altersrente + Arbeitnehmer, der auf Antrag und pro Kalenderjahr Anspruch auf Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge hat, die die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen:

beim Risiko Krankheit – Gesundheitsversorgung durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) *  

beim Risiko Rente durch die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale de pension - CNAP) **

 

  • Empfänger einer Altersrente + Selbstständiger, der auf Antrag und pro Kalenderjahr Anspruch auf Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge hat, die die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen:

beim Risiko Krankheit – Gesundheitsversorgung durch die CCSS *

 

* Die betreffende Person reicht bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) das „Rückerstattungsformular für Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (Pdf, 106 KB)“ ein, dem unbedingt ein von ihrer Bank ausgestellter Bankidentitätsnachweis oder eine Kopie der Bankkarte und die Renten- oder Pensionsbescheinigung, die Bescheinigung über den Steuereinbehalt und die Steuergutschriften für das betreffende Jahr beigefügt werden müssen.

** Der Antrag ist einzureichen bei der Nationalen Rentenversicherungskasse L– 2096 Luxemburg.

Formulare

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