Die Datei „CHAPRO“ informiert über die am 1. März des laufenden Jahres gemeldeten Arbeitnehmer, die von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) für die Einziehung der Beiträge der Arbeitnehmerkammer berücksichtigt werden.
Der Versand der Datei „CHAPRO“ erfolgt von Amts wegen durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS):
- im Monat Mai, um dem Arbeitgeber zu ermöglichen, die betreffenden Daten zu überprüfen und eventuelle Fehler bis spätestens zum 30. Juni des laufenden Geschäftsjahres durch Abgabe einer berichtigten Ein- oder Austrittsmeldung mitzuteilen (Verfahren „DECAFF“). Nach Ablauf dieser Frist ist der Arbeitgeber persönlich zur Zahlung des Beitrags für jeden in der Datei angegebenen Arbeitnehmer verpflichtet. Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Berichtigungen werden die Beiträge für die Arbeitnehmerkammer auf dem Kontoauszug des Monats Juli erhoben;
- im Monat Juli zur Information über die Details der „Kammerbeiträge“, die in der Abrechnung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) in Rechnung gestellt wurden.
Spezifikationen der Datei CHAPRO
- Die Datei ist eine ASCII-kodierte Textdatei, die nicht komprimiert ist;
- Die Felder sind durch ein Semikolon (;) („Strichpunkt“) getrennt;
- Jeder Datensatz wird durch einen Wagenrücklauf (0D hex) („Carriage Return“) und einen Zeilensprung (0A hex) („Line Feed“) abgeschlossen.
Dateibezeichnung beim Empfang durch SOFiE
CHAPRO.xxxx_yyyy_zzzz.dta
xxxx = Arbeitgebernummer des SECUline-Mitglieds
yyyy = SECUline-Nummer
zzzz = Zeitstempel