CALCUL.xml

Einleitung

Auf dieser Seite finden Sie die Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Gehaltsabrechnungssoftware an die neue Datei CALCUL.xml anzupassen.

Die Informationen in dieser Datei ermöglichen es dem Arbeitgeber, die verschiedenen Positionen der Finanzübersicht der Monatsrechnung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) in Bezug auf die geschuldeten bzw. rückerstatteten Beiträge sowie die Berechnungen und Neuberechnungen der Erstattungen für das Konto der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) sowohl für den laufenden Zeitraum als auch für eventuelle Neuberechnungszeiträume genau nachzuvollziehen.

Die Suche nach einer Differenz zwischen den von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) geforderten Beiträgen und den vom Arbeitgeber berechneten Beiträgen wird vereinfacht, vor allem mithilfe einer geeigneten IT-Software. Dasselbe gilt für Neuberechnungen, die u. a. durch eine verspätete An- oder Abmeldung, die Eingabe eines falschen Datums, eine Lohnänderung oder die rückwirkende Hinzufügung einer Sondervergütung, eine verspätete oder falsche Meldung von Arbeitsunfähigkeitszeiten, durch Rückerstattungen von Beitragsschätzungen usw. verursacht werden.

Eine geeignete Software kann eventuelle Differenzen aufgrund einer falschen Berechnung des Arbeitgebers oder eines Fehlers bei der Erfassung der Basisdaten bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen CCSS klären.
Der monatliche Versand der Datei CALCUL.xml durch die CCSS ist automatisch in der SECUline-Vereinbarung enthalten.

Zielgruppe

Softwarehersteller für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die die Interpretation der SECUline-Dateien von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) integrieren oder planen diese zu integrieren.

 

Kurze Auflistung der Informationen in der Datei CALCUL.xml

Die Datei enthält einen Datensatz nach Arbeitgeber, Versichertem, Bezugszeitraum (oder mehrere Datensätze, wenn es für den betreffenden Zeitraum mehrere Mitgliedschaften unterschiedlicher Herkunft gibt) mit den folgenden Informationen:

  • Identifikation des Arbeitgebers und Versicherten durch ihre jeweiligen Sozialversicherngsnummer, den Bezugszeitraum und den Zeitraum der Durchführung der Berechnung;
  • die Daten der Mitgliedschaft, einschließlich der Beschäftigungsart und der allgemeinen Spezifikation;
  • die Berechnungsdaten in Bezug auf den Arbeitgeber;
  • die Angabe der gemeldeten Lohnelemente und die zugehörigen geltend gemachten Abwesenheitsstunden, wie sie in den Dateien der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) gespeichert sind;
  • bei einer Neuberechnung: die Angabe der historischen Daten (Daten, die bei der Neuberechnung mit Rückerstattung der alten Beiträge gelöscht wurden);
  • die Ergebnisse der Berechnung (Erstberechnung oder Neuberechnung) mit folgender Aufschlüsselung nach Risikozweig:
    • Beitragsbemessungsgrundlage;
    • die geschuldeten Beiträge, aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil, staatlichem Anteil und FOESA (Fonds d'Orientation Économique et Sociale pour l'Agriculture) Anteil;
  • die Erstattungen durch die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE);
  • die Daten der kumulierten Obergrenze (Erstberechnung oder Neuberechnung) mit Aufschlüsselung nach Risikozweig.

 

Verlauf der Migration (CALCUL.dta zu CALCUL.xml)

  • April 2021: Bereitstellung der Spezifikationen für Softwareentwickler;
  • April bis Juni 2021: Eventueller Austausch mit den Softwareentwicklern;
  • Mitte Juni bis Juli 2021: Auf Anfrage der Herausgeber Versand der Testdatei CALCUL.xml parallel zu CALCUL.dta;
  • August bis September 2021: Versand der Testdatei CALCUL.xml parallel zum monatlichen Versand der Datei CALCUL.dta an alle SECUline-Mitglieder;
  • Oktober 2021: endgültige Einstellung des Versands der Datei CALCUL.dta;
  • Dezember 2021: Bereitstellung der Strukturspezifikationen der aktualisierten Datei CALCUL.xml (Schema XSD v1.2);
  • Februar 2022: Umstellung der Datei Calcul.xml auf die aktualisierte Struktur (Schema XSD v1.2).

Übertragung

Ab Oktober 2021, dem Datum der endgültigen Umstellung auf CALCUL.xml, wird nur noch die Datei vom Typ CALCUL.xml generiert und über SECUline versendet. Die Dateien CALCUL.dta und PLAFAN.dta werden nicht mehr generiert. Die Häufigkeit des Versands (monatlich) ändert sich nicht.

Für die Datei CALCUL.xml ist mindestens die Version 6.02 des Tools SOFiE erforderlich. Alle erforderlichen Informationen zur Aktualisierung dieses Tools finden Sie unter den folgenden Links:

 

Dokumentation zum Herunterladen

* Um alle Felder testen zu können, wurden alle optionalen Felder in diese als Beispiel dienende Datei aufgenommen. Die verwendeten Beispielwerte entsprechen dem im XSD-Schema definierten Datentyp, es handelt sich jedoch um ein fiktives Beispiel.

Zusätzliche Erklärungen

Aktive Zeiträume

Die Zeiträume vor 2016 sind nicht mehr bearbeitbar („offline“); daher kann für diesen Zeitraum keine Lohnmeldung („DECSAL“) mehr über SECUline vorgenommen werden. Die Datei CALCUL.xml darf nur die Daten der Zeiträume des laufenden Geschäftsjahres und der 7 vorhergehenden Geschäftsjahre enthalten.

Zuschlag

Die Informationen (Bemessungsgrundlagen und Beiträge) in Bezug auf den Zuschlag, der von 2009 bis 2012 angewendet wurde, sind nicht Teil der Datei CALCUL.xml.

Arbeitsunfähigkeitsstunden und Rückerstattung aufgrund von Krankheit

Die Felder „Mal“ (Arbeitsunfähigkeitsstunden aufgrund von Krankheit) und „Maladie“ (Rückerstattung Krankheit) enthalten Daten über eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit und Daten aufgrund einer von einer zuständigen Behörde angeordneten COVID-19-Quarantäne oder -Isolierung. In den Dateien CALCUL.xml beträgt der Erstattungssatz für den COVID-19-Anteil 100 %, während der mögliche Restanteil bei 80 % bleibt. Aus Gründen des Datenschutzes im Gesundheitswesen ist eine Unterscheidung zwischen den beiden Arten der Erstattung im Krankheitsfall nicht vorgesehen.

Das Feld „Art der Berechnung“ gibt an, ob es sich um eine normale Berechnung (auch wenn dies eine Erstberechnung für einen Zeitraum vor dem Berechnungsbezugszeitraum ist) oder um eine Rückerstattung handelt. Wenn es sich um eine Neuberechnung handelt, werden die Daten der vorherigen Berechnung im Berechnungsbereich „Vorherige“ angezeigt.

Maximale und ungedeckelte Bemessungsgrundlage

Informationen über die maximale Bemessungsgrundlage und die ungedeckelte Bemessungsgrundlage im Bezugszeitraum sind für alle Risiken enthalten, deren Beitragsberechnung durch eine Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist (erstattete Leistungen, Lohnfortzahlung, Rentenversicherung, Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA), Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE), Kindergeld, multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst (STM)).

Kindergeld

Die Kindergeldbeiträge können vom Staat oder vom Arbeitgeber gezahlt werden. Da die beiden Felder voneinander getrennt sind, wird keine Anzeige verwendet, um zu verdeutlichen, wer die Kosten trägt.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Grundlage für die monatliche Berechnung der Beiträge für bestimmte Sozialrisiken (Rente, Lohnfortzahlung, Gesundheitsversorgung, Unfall, Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE), Kindergeld, arbeitsmedizinischer Dienst) ist auf fünf soziale Mindestmonatslöhne begrenzt. Wenn die Lohnbestandteile, die die Grundlage bilden, diese monatliche Obergrenze im Laufe eines Geschäftsjahres (Kalenderjahres) ein- oder mehrmals überschreiten, wird die kumulierte Beitragsbemessungsgrenze von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) monatlich berichtigt.

Die Datei CALCUL.xml enthält mit jeder monatlichen Berechnung, während der eine Berichtigung der Beitragsbemessungsgrenze stattfindet, ggf. einen Abschnitt „Obergrenze“. Darüber hinaus werden die maximale Beitragsbemessungsgrundlage und die ungedeckelte Bemessungsgrundlage für alle berechneten Bezugszeiträume pro Risiko bereitgestellt.

Der Ansatz der kumulierten Beitragsbemessungsgrenze bietet den Vorteil, dass die Beiträge von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ab der ersten Überschreitung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze bis zur kumulierten Jahresobergrenze in Rechnung gestellt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt so lange, wie die kumulierte beitragspflichtige Jahresobergrenze des beobachteten Zeitraums höher bleibt als die jährliche kumulierte ungedeckelte Bemessungsgrundlage. Dieser Grundsatz der kumulierten Obergrenze wird auch bei jeder rückwirkenden Berechnung von Beiträgen angewendet.

 

Mit Beispiel 1 und Beispiel 2 wird der Unterschied zwischen dem alten Bemessungsverfahren (einmalige Berichtigung nach Abschluss des Geschäftsjahres) und dem aktuellen Bemessungsverfahren (monatliche Berichtigung) erläutert.

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