Das Verfahren "DEMPEN" (Antrag auf Feststellung der Versicherungslaufbahn und der Rentenschätzung) ist für Arbeitgeber bestimmt, die SECUline angehören und die ihre Arbeitnehmer in ein Zusatzrentensystem im Sinne des Gesetzes vom 8. Juni 1999 über die Zusatzrentensysteme einbeziehen. Gegebenenfalls garantieren ihre Bevollmächtigten (Treuhänder, Buchhalter usw.), dass sie über die Vollmacht der betreffenden Arbeitgeber verfügen. Das Verfahren muss von der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) genehmigt werden.
Nachdem die CNAP die Nutzung des "DEMPEN"-Verfahrens genehmigt hat und die "DEMPEN"-Datei vom Arbeitgeber (oder seinem Bevollmächtigten) über SECUline empfangen wurde, sendet die CNAP dem Arbeitnehmer eine Anfrage zur Zustimmung. Die Antwort des Arbeitnehmers bleibt für spätere Anträge auf den Versicherungsverlauf und die Rentenschätzung von diesem Arbeitgeber (oder seinem Bevollmächtigten) gültig.
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