Damit Arbeitgeber oder ihre Bevollmächtigten (Steuerberater, Buchhalter usw.) die notwendigen Berechnungen im Rahmen des Zusatzrentensystems durchführen können, bietet die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) den Austausch der Dateien „DEMPEN“ (Beantragung des Versicherungsverlaufs und der Rentenschätzung) und der Dateien „PENEST“ (Mitteilung des Versicherungsverlaufs mit der erworbenen Rente) an.
Die Datei „DEMPEN“ enthält die nationale Sozialversicherungsnummer der Arbeitnehmer, für die die Daten der Datei „PENEST“ angefordert werden, sowie die Arbeitgebernummer.
Datensätze mit einer nicht gültigen nationalen Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers oder einer nicht gültigen Arbeitgebernummer werden von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) nicht bearbeitet und in der Datei „PENEST“ als „nicht verarbeitbar gezeichnet“ zurückgesendet.
Nutzungsbedingungen
Das Verfahren „DEMPEN“ ist für Arbeitgeber bestimmt, die SECUline angehören und die ihre Arbeitnehmer in eine betriebliche Zusatzrente im Sinne des Gesetzes vom 8. Juni 1999 über betriebliche Zusatzrenten einbeziehen möchten. Gegebenenfalls garantieren ihre Bevollmächtigten (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Buchhalter usw.), dass sie über die Vollmacht der betreffenden Arbeitgeber verfügen. Das Verfahren unterliegt der Zustimmung der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d'assurance pension - CNAP).
Nachdem die Nationale Rentenversicherungskasse die Verwendung des Verfahrens „DEMPEN“ genehmigt hat und die Datei „DEMPEN“ vom Arbeitgeber (oder seinem Bevollmächtigten) über SECUline empfangen hat, sendet sie dem Arbeitnehmer eine Anfrage zur Zustimmung. Die Antwort des Arbeitnehmers bleibt für weitere Anträge auf Versicherungsverlauf und Rentenschätzung von diesem Arbeitgeber (oder seinem Bevollmächtigten) gültig.
Das Verfahren „DEMPEN“ beinhaltet gleichzeitig die automatische Verpflichtung des Arbeitgebers oder seines Bevollmächtigten, die Nationale Rentenversicherungskasse von jeglicher gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitverkündung wegen der Weitergabe von angeforderten Daten schadlos zu halten und auf erstes Anfordern den Nachweis der erforderlichen Mandate oder Vollmachten zu erbringen.
Ein Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Verfahren „DEMPEN“ kann dazu führen, dass die Nationale Rentenversicherungskasse die weitere Übermittlung der angeforderten Falldaten verweigert.
Spezifikationen der Datei DEMPEN
- Die Datei ist eine ASCII-kodierte Textdatei, die nicht komprimiert ist;
- Die Felder sind durch ein Semikolon (;) („Strichpunkt“) getrennt;
- Jeder Datensatz wird durch einen Wagenrücklauf (0D hex) („Carriage Return“) und einen Zeilensprung (0A hex) („Line Feed“) abgeschlossen.
Dateibezeichnung beim Versand mit dem Tool SOFiE
DEMPEN.dta
Formulare
Demande des transferts DEMPEN et PENEST