Rheinschiffer
Zielgruppe
Arbeitnehmer, die an Bord eines Schiffes beschäftigt sind, das gewerblich in der Rheinschifffahrt eingesetzt wird und über die Bescheinigung verfügt, die in Artikel 22 der revidierten Rheinschifffahrts-Akte vorgesehen ist.
Praktische Vorgehensweise
Zu Beginn der Tätigkeit muss der Arbeitgeber zwingend einen Antrag auf eine "A1 Bescheinigung für Rheinschiffer" bei der CCSS stellen, indem er folgende Verfahren einreicht:
- eine elektronische Meldung über SECUline (DEMDET-Verfahren)
oder
- das Formular "Antrag auf A1 Bescheinigung für Rheinschiffer (Pdf, 322 KB)" in Papierform.
Wenn die Bedingungen für die Anwendung der luxemburgischen Rechtsvorschriften erfüllt sind, stellt die CCSS die A1 Bescheinigung aus, deren Gültigkeit auf die Dauer des Betreiberzertifikats und der Rheinschifffahrts-Zugehörigkeitsurkunde des Schiffes, auf dem der Arbeitnehmer als Rheinschiffer beschäftigt ist, beschränkt (es wird das jüngste Enddatum der beiden Nachweisdokumente berücksichtigt). Diese Nachweisdokumente sind jedem Antrag auf Erteilung einer A1 Bescheinigung für Rheinschiffer zwingend beizufügen.
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