Rechnungsstellung

Allgemeine Informationen

Ein Selbstständiger erhält jeden Monat einen Kontoauszug (Rechnung), um seine Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Die jeweils geltenden Beitragssätze finden Sie hier.

Der Kontoauszug wird mit einer Verzögerung von zwei Monaten zwischen dem Abrechnungsmonat und dem Monat der Ausstellung des Kontoauszugs versendet.

 

Beispiel: Die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März werden auf dem Kontoauszug für den Monat Mai gefordert, die Sozialversicherungsbeiträge für April auf dem Kontoauszug für Juni usw.

 

Der Selbstsändige muss den geforderten Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Erstellung des Kontoauzugs bezahlen, sogar bei eventuellen Beanstandungen.

Auf Beiträge, die bei Fälligkeit nicht gezahlt wurden, werden ab dem 1. Tag des 1. Monats nach der Fälligkeit Verzugszinsen erhoben. Der entsprechende Zinssatz liegt bei 0,6 % pro ganzem Kalendermonat, wobei Teilmonate nicht berücksichtigt werden.

Zahlung/Rückerstattung der Beiträge

Der Kontoauszug gibt Auskunft über den alten Saldo, die geleisteten Zahlungen, den monatlichen Beitrag, eventuelle Berichtigungen und, je nach Fall, eine Rückerstattung durch die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE). Weitere Informationen sind in der Rubrik „Vorderseite des Kontoauszugs“ angegeben.

Der als „Gesamtsaldo“ in der Spalte „DEBIT“ angegebene Betrag ist zu zahlen. Wenn „Gesamtsaldo“ in der Spalte „CREDIT“ angegeben ist, handelt es sich um einen Saldo zugunsten des Selbstständigen, der ganz oder teilweise rückerstattet werden kann.

Der Selbstständige muss den geforderten Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung des Kontoauszugs zahlen, sogar bei eventuellen Beanstandungen. Unter bestimmten Bedingungen kann er einen Zahlungsplan beantragen.

 

Wenn bereits eine  Zwangseintreibung in Bearbeitung ist, wird kein Zahlungsplan bewilligt.

 

Um die Zahlungsvorgänge zu vereinfachen, kann der Selbstständige eine automatische Abbuchung der Sozialversicherungsbeiträge wählen (Lastschriftmandat). Sobald das Lastschriftverfahren aktiviert ist, wird auf dem Kontoauszug unten auf der Seite angegeben, dass der Saldo per Bankvollmacht eingezogen wird.

 

Überweisung/Einzahlung ausfüllen

Damit die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) die Zahlung richtig verbuchen kann, muss der Auftraggeber:

  • die Nummer des Beitragskontos auf dem Überweisungs- oder Einzahlungsauftrag deutlich angeben; bei Selbstständigen handelt es sich um die nationale Sozialversicherungsnummer (13-stellige Zahl), gefolgt von der Erweiterung „60“.

 

Beispiel: 19701231XXXXX60

 

  • einen gesonderten Zahlungsauftrag für jedes Beitragskonto erstellen.

 

Beispiel: Wenn der Selbstständige über ein Beitragskonto als Arbeitgeber im vereinfachten Verfahren (für das an seine nationale Sozialversicherungsnummer (13-stellige Zahl) die „70“ angehängt wird) sowie über ein Beitragskonto als Selbstständiger verfügt, muss er eine Überweisung/Einzahlung für das Konto 19701231XXXXX70 und eine weitere Überweisung/Einzahlung für das Konto 19701231XXXXX60 tätigen.

 

Zur Begleichung von Rechnungen ist eines der folgenden Konten der CCSS zu verwenden:

BANK IBAN BIC
Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxemburg   LU83 0019 1002 0050 6000 BCEELULL
BGL BNP Paribas S.A. LU75 0030 1569 7866 0000 BGLLLULL
Banque Internationale à Luxembourg S.A. LU77 0029 1014 6730 0000 BILLLULL
POST Luxembourg LU09 1111 0706 0081 0000 CCPLLULL
Banque Raiffeisen LU79 0090 0000 0090 0001 CCRALULL
ING Luxembourg LU89 0141 9166 4000 0000 CELLLULL

 

Um die Zahlungsvorgänge zu vereinfachen, kann der Selbstständige eine automatische Abbuchung der Sozialversicherungsbeiträge wählen.

Kontoauszug

Vorderseite des Kontoauszugs

Auf der Vorderseite des Kontoauszugs sind das Datum des Kontoauszugs, der alte Saldo, die Zahlungen, die Sozialversicherungsbeiträge, die Zinsen, der neue Saldo, die manuellen Transaktionen, eine mögliche Berichtigung und möglicherweise die Erstattung durch die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) angegeben.

Rückseite des Kontoauszugs

Auf der Rückseite des Kontoauszugs sind die nach Sozialrisiko aufgegliederten Sozialversicherungsbeiträge für den angegebenen Monat („cotisations du mois de“) und Einzelheiten zu eventuellen Berichtigungen für vorherige Zeiträume angegeben.

Zusammenfassung der Kontoauszüge

Die Zusammenfassung der Kontoauszüge (wird nur auf Anforderung erstellt) enthält wichtige Informationen zu den angeforderten Kontoauszügen, nämlich: Datum des Auszugs, alter Saldo, Zahlungen, Beiträge, Zinsen, Erstattungen der Mutualität der Arbeitgeber (MDE), neuer Saldo, manuelle Transaktionen.

Selbstständige können eine Zusammenfassung ihrer Kontoauszüge bestellen, welche innerhalb von 3 Arbeitstagen an die Adresse des Selbstständigen gesendet wird, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) registriert ist („Änderung der Adresse“).

 

 

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