Einen Zahlungsplan beantragen

Selbstständige können ihre Zahlungsrückstände sofort begleichen oder die Zahlung eines größeren Betrags in Raten über einen Zahlungsplan abwickeln. In diesem Fall gewährt die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) eine Zahlungsfrist.

Zielgruppe

Selbstständige, die die fälligen Sozialversicherungsbeiträge nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung des Kontoauszugs (Rechnung) begleichen können.

Praktische Vorgehensweise

Zahlungsplan beantragen

Bei einem Zahlungsverzug in Höhe von 3 Monatsbeiträgen sendet die CCSS eine Mahnung an den Selbstständigen mit der Aufforderung, die Gründe für den Zahlungsverzug anzugeben. Außerdem wird er aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Schuld zu verringern.

Die Mahnung beinhaltet ein Formular, in dem der Selbstständige:

  • die Einstellung seiner Tätigkeit bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) angeben kann;
  • seine vorläufigen Einkünfte anpassen kann;
  • wenn möglich, eine Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung beantragen kann;
  • bei der CCSS einen Zahlungsplan beantragen kann.

Der Selbstständige kann jedoch mit einem einfachen Brief einen Zahlungsplan beantragen, ohne die Versendung dieser Mahnung abwarten zu müssen.

Es wird kein Zahlungsplan gewährt, wenn bereits eine Zwangseintreibung in Bearbeitung ist.

Wenn ein Zahlungsplan gewährt wird, sendet die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) dem Selbstständigen ein Schreiben, um ihn über die genauen Modalitäten des Zahlungsplans zu informieren.

Im Falle einer Ablehnung wird der Selbstständige ebenfalls schriftlich informiert.

Während der Dauer des Zahlungsplans wird jedes Lastschriftmandat ausgesetzt. Es wird automatisch nach der Tilgung des Rückstands wieder aktiviert.

Bei Nichteinhaltung des Zahlungsplans treibt die CCSS die unbezahlten Beträge zwangsweise ein, insbesondere durch einen Gerichtsvollzieher.

Wenn der Selbstständige keinen Zahlungsplan beantragt hat und sich der Zahlungsrückstand auf 4 Monatsbeiträge beläuft, wird ihm per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung zugesendet. Dies ist eine letzte Mahnung der CCSS an den Spätzahler, in der er aufgefordert wird, entweder alle ausstehenden Beträge innerhalb von 15 Tagen zu begleichen oder den im gleichen Schreiben enthaltenen Zahlungsplan einzuhalten.

Merkmale des Zahlungsplans

Der Zahlungsplan gibt einen monatlichen Abschlagsbetrag auf die ausstehenden Beträge an.

Die monatliche Zahlung, die neben dem Abschlagsbetrag auch die Zahlung der laufenden Beiträge für den betreffenden Monat beinhalten muss, muss bis zum 25. jedes Monats erfolgen, bis der Saldo getilgt ist.

Der für den betreffenden Monat zu zahlende vollständige Betrag wird auf der ersten Seite des monatlichen Kontoauszugs der CCSS angezeigt.

Ende des Zahlungsplans

Der Zahlungsplan endet, wenn der unbezahlte Restbetrag kleiner oder gleich den letzten beiden Kontoauszügen (Rechnung) ist. Die Beiträge können weiterhin wie vor Beginn des Zahlungsplans bezahlt werden. Ein eventuelles Lastschriftmandat, das vorübergehend ausgesetzt wurde, wird automatisch wieder aktiviert.

Der Zahlungsplan wird von der CCSS beendet, wenn entweder der zu zahlende Betrag oder das vereinbarte Datum der Zahlung nicht eingehalten wird. In diesem Fall leitet die CCSS die Akte an einen Gerichtsvollzieher weiter, um die Rückstände zwangsweise einzutreiben. Der Selbstständige erhält per Einschreiben eine Kopie der Zwangseintreibung.

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