Freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) beenden

Die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) kann entweder auf Antrag des Versicherten oder in einigen Fällen durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) beendet werden.

Zielgruppe

Personen, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) in der freiwilligen landwirtschaftlichen Unfallversicherung (AAA) versichert sind.

Praktische Vorgehensweise

Beenden der Versicherung auf Antrag des Versicherten

Der Versicherungsnehmer muss seinen Antrag auf Beendigung der freiwilligen landwirtschaftlichen Unfallversicherung (AAA) über die Kontaktseite oder per Post an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) senden.

Die Versicherung wird immer zum 31. Dezember nach Eingang des Antrags beendet und die Beiträge sind für das gesamte Jahr zu entrichten. Eine Bestätigung der Beendigung wird dem Versicherten per Post zugesendet.

Beenden der Versicherung durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen  

Die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) wird auf Veranlassung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) beendet:

 

Beispiel  

Wenn die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) am 31.12.2019 aus einem der oben genannten Gründe (außer Todesfall) beendet wurde, wird der Versicherte für das Jahr 2020 von der Versicherung ausgeschlossen.

Unter der Voraussetzung, dass die bewirtschaftete Fläche in mindestens einer der drei Anbaukategorien das für die Versicherung erforderliche Minimum erreicht, kann der Versicherte ab dem 01.01.2021 wieder aufgenommen werden, wenn er seine Schulden vollkommen beglichen hat und ein neues Aufnahmeformular eingereicht hat.

Bedingungen für die Wiederaufnahme in die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung  

Eine Wiederaufnahme in die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) ist nach dem Ausschlussjahr möglich, wenn:

  • alle Schulden beglichen sind;
  • die bewirtschaftete Fläche in mindestens einer der drei Anbaukategorien das für die Versicherung erforderliche Minimum erreicht.

Eine rückwirkende Aufnahme in die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (AAA) ist nicht möglich.

Der Vorgang zur Aufnahme in die freiwillige Versicherung kann hier eingesehen werden.

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