Die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) kann entweder auf Antrag des Versicherten oder in einigen Fällen durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) beendet werden.
Zielgruppe
Personen, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) in der freiwilligen landwirtschaftlichen Unfallversicherung (AAA) versichert sind.
Praktische Vorgehensweise
Beenden der Versicherung auf Antrag des Versicherten
Der Versicherungsnehmer muss seinen Antrag auf Beendigung der freiwilligen landwirtschaftlichen Unfallversicherung (AAA) über die Kontaktseite oder per Post an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) senden.
Die Versicherung wird immer zum 31. Dezember nach Eingang des Antrags beendet und die Beiträge sind für das gesamte Jahr zu entrichten. Eine Bestätigung der Beendigung wird dem Versicherten per Post zugesendet.
Beenden der Versicherung durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen
Die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) wird auf Veranlassung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) beendet:
- bei Nichtzahlung der Beiträge;
Wenn die Beiträge für die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (AAA) nicht bis zum Ende des Jahres, für das sie erhoben werden, beglichen wurden, wird die Versicherung am 31. Dezember desselben Jahres beendet. Die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) benachrichtigt den Versicherten per Post, dass seine Versicherung beendet wurde und er für das nächste Jahr von der Versicherung ausgeschlossen ist. Eine Wiederaufnahme in die Versicherung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. - bei nicht erfolgter Rücksendung des Erhebungsformulars;
Wenn der Versicherte das Formular „Mitteilung und Erhebung“ nicht bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) zurücksendet, wird die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (AAA) zum 31. Dezember des laufenden Jahres beendet. Der Versicherte wird per Post benachrichtigt, dass seine Versicherung beendet wurde und er für das nächste Jahr von der Versicherung ausgeschlossen ist. Die Beiträge für das letzte Jahr der Mitgliedschaft sind weiterhin zu zahlen. Eine Wiederaufnahme in die Versicherung nach dem Ausschlussjahr ist unter bestimmten Bedingungen möglich. - wenn die bewirtschaftete Mindestfläche für keine der drei Anbaukategorien erreicht wird;
Wenn das Formular „Mitteilung und Erhebung“ anzeigt, dass die bewirtschaftete Mindestfläche in keiner der drei Anbaukategorien erreicht wird, wird der Versicherte per Post benachrichtigt, dass seine Versicherung zum 31. Dezember endet und er für das folgende Jahr von der Versicherung ausgeschlossen ist. Eine Wiederaufnahme ist unter bestimmten Bedingungen möglich. - im Falle des Todes des Versicherten.
Die freiwillige Mitgliedschaft wird an dem Tag, an dem der Versicherte stirbt, beendet. Die Versicherung bleibt für Personen wirksam, die die gemeldeten Flächen bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres weiterhin bewirtschaften.
Beispiel
Wenn die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) am 31.12.2019 aus einem der oben genannten Gründe (außer Todesfall) beendet wurde, wird der Versicherte für das Jahr 2020 von der Versicherung ausgeschlossen.
Unter der Voraussetzung, dass die bewirtschaftete Fläche in mindestens einer der drei Anbaukategorien das für die Versicherung erforderliche Minimum erreicht, kann der Versicherte ab dem 01.01.2021 wieder aufgenommen werden, wenn er seine Schulden vollkommen beglichen hat und ein neues Aufnahmeformular eingereicht hat.
Bedingungen für die Wiederaufnahme in die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung
Eine Wiederaufnahme in die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) ist nach dem Ausschlussjahr möglich, wenn:
- alle Schulden beglichen sind;
- die bewirtschaftete Fläche in mindestens einer der drei Anbaukategorien das für die Versicherung erforderliche Minimum erreicht.
Eine rückwirkende Aufnahme in die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (AAA) ist nicht möglich.
Der Vorgang zur Aufnahme in die freiwillige Versicherung kann hier eingesehen werden.