Freiwillige Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA)

Die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) deckt alle Personen ab, die bei der Bewirtschaftung auf einer gemeldeten Fläche einen Unfall erleiden, unabhängig davon, ob es sich um den Versicherungsnehmer oder um eine dritte Person handelt, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.

Zielgruppe

Natürliche Personen, die eine erforderliche landwirtschaftliche Mindestfläche bewirtschaften und nicht als Landwirt pflichtversichert sind.

Praktische Vorgehensweise

Zulassungsvoraussetzungen

Der freiwilligen landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) kann jede Person beitreten:

  • die nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft als Landwirt erfüllt;
  • mindestens die erforderliche Mindestfläche in einer der folgenden Kategorien erfüllt:

o 3 Hektar landwirtschaftliche Fläche;

o 0,10 Hektar Rebfläche;

o 0,50 Hektar Wald oder Baumschulfläche;

o 0,30 Hektar Obstbaufläche;

o 0,25 Hektar Gemüseanbaufläche.

 

Freiwillige Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA)

Der Antrag auf Aufnahme in die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) ist unter Verwendung des Formulars „Antrag auf freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA)“ an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) zu senden.

Das Formular muss unter anderem folgende Angaben enthalten: Parzellennummer und die Gemeinde, jeweils getrennt für jede Anbaufläche.

Nach Eingang und Annahme des Antrags benachrichtigt die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) den Antragsteller per Post.

Die Versicherung beginnt am Tag nach Eingang des Antrags auf Aufnahme in die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA).

 

Jährliche Meldung der bewirtschafteten Flächen

Jedes Jahr, frühestens Ende September, erhält der Versicherungsnehmer per Einschreiben das Formular „Mitteilung und Erhebung“ von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS). Der Versicherte muss dieses Formular ausgefüllt mit den Flächen, die er bewirtschaftet oder zu bewirtschaften gedenkt, bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres zurücksenden.

Wenn der Versicherte das Mitteilungsformular nicht bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres an die CCSS zurücksendet, wird die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) beendet nicht für das nächste Jahr verlängert.

 

Beiträge und Zahlung

Die Beiträge werden jedes Jahr nach der Art der gemeldeten landwirtschaftlichen Fläche berechnet und auf dem Kontoauszug (Rechnung) mitgeteilt.

Die Beiträge werden für das gesamte Jahr berechnet.

Der Jahreskontoauszug für die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) wird im November des laufenden Jahres zugestellt. Wenn die Beiträge bis zum Jahresende nicht bezahlt werden, wird die Versicherung zum 31. Dezember beendet und der Versicherte ist im Folgejahr von der Versicherung ausgeschlossen. 

 

Beispiel 

Im November 2019 sendet die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) dem Versicherten die Rechnung für die Beiträge für das Jahr 2019. Bei Nichtzahlung dieser Rechnung wird die Versicherung zum 31. Dezember 2019 beendet und der Versicherte ist im Folgejahr von der Versicherung ausgeschlossen. Bevor der Versicherte nach dem Jahr 2020 wieder in die Versicherung aufgenommen werden kann, muss er zunächst seine Schulden für das Jahr 2019 begleichen.

Formulare

Antrag auf freiweillige landwirtschaftliche Unfallversicherung

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

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Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

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Demande d'admission à l'assurance volontaire en matière d'assurance accident agricole et forestière

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