Freiwillige Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA)
Die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) deckt alle Personen ab, die bei der Bewirtschaftung auf einer gemeldeten Fläche einen Unfall erleiden, unabhängig davon, ob es sich um den Versicherungsnehmer oder um eine dritte Person handelt, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.
Zielgruppe
Natürliche Personen, die eine erforderliche landwirtschaftliche Mindestfläche bewirtschaften und nicht als Landwirt pflichtversichert sind.
Praktische Vorgehensweise
Zulassungsvoraussetzungen
Der freiwilligen landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) kann jede Person beitreten:
- die nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft als Landwirt erfüllt;
- mindestens die erforderliche Mindestfläche in einer der folgenden Kategorien erfüllt:
o 3 Hektar landwirtschaftliche Fläche;
o 0,10 Hektar Rebfläche;
o 0,50 Hektar Wald oder Baumschulfläche;
o 0,30 Hektar Obstbaufläche;
o 0,25 Hektar Gemüseanbaufläche.
Freiwillige Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA)
Der Antrag auf Aufnahme in die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) ist unter Verwendung des Formulars „Antrag auf freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) (Pdf, 481 KB)“ an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) zu senden.
Das Formular muss unter anderem folgende Angaben enthalten: Parzellennummer und die Gemeinde, jeweils getrennt für jede Anbaufläche.
Nach Eingang und Annahme des Antrags benachrichtigt die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) den Antragsteller per Post.
Die Versicherung beginnt am Tag nach Eingang des Antrags auf Aufnahme in die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA).
Jährliche Meldung der bewirtschafteten Flächen
Jedes Jahr, frühestens Ende September, erhält der Versicherungsnehmer per Einschreiben das Formular „Mitteilung und Erhebung“ von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS). Der Versicherte muss dieses Formular ausgefüllt mit den Flächen, die er bewirtschaftet oder zu bewirtschaften gedenkt, bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres zurücksenden.
Wenn der Versicherte das Mitteilungsformular nicht bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres an die CCSS zurücksendet, wird die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) beendet nicht für das nächste Jahr verlängert.
Beiträge und Zahlung
Die Beiträge werden jedes Jahr nach der Art der gemeldeten landwirtschaftlichen Fläche berechnet und auf dem Kontoauszug (Rechnung) mitgeteilt.
Die Beiträge werden für das gesamte Jahr berechnet.
Der Jahreskontoauszug für die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) wird im November des laufenden Jahres zugestellt. Wenn die Beiträge bis zum Jahresende nicht bezahlt werden, wird die Versicherung zum 31. Dezember beendet und der Versicherte ist im Folgejahr von der Versicherung ausgeschlossen.
Formulare
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