Die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) deckt alle Personen ab, die bei der Bewirtschaftung einer gemeldeten Fläche einen Unfall erleiden.
Die freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) kann entweder auf Antrag des Versicherten oder in einigen Fällen durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) beendet werden.
Personen, die eine freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) abgeschlossen haben, erhalten einmal im Jahr einen Kontoauszug, um die Beiträge für diese Versicherung zu zahlen.
Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.
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Zum letzten Mal aktualisiert am 20.01.2025