Lastschriftverfahren für die Sozialversicherungsbeiträge beantragen

Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.  

Zielgruppe

Alle (natürlichen oder juristischen) Personen, die ein Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben.

Praktische Vorgehensweise

Der Antrag auf Lastschriftverfahren für die Sozialversicherungsbeiträge erfolgt über das Formular „Lastschriftmandat“. Es gibt zwei Versionen dieses Formulars:

Diese SEPA-Lastschriftmandate können bei jeder Bank eingerichtet werden, die diese Zahlungsart anbietet (vollständige Liste der Teilnehmer).

Funktionsweise nach Aktivierung des Lastschriftmandats

Bei der Ausstellung der Monatsabrechnung zieht die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) den fälligen Betrag, der in der Rubrik „GESAMTSALDO“ aufgeführt ist, frühestens 7 Tage nach dem Datum, das unten auf der ersten Seite der Abrechnung steht, ein:

Falls ein Bankkonto über keine ausreichende Deckung verfügt, überträgt die CCSS den zu zahlenden Saldo auf den nächsten Monat und zieht den „GESAMTSALDO“ bei der nächsten Monatsabrechnung per Lastschrift ein. Abgesehen von den Sozialversicherungsbeiträgen des aktuellen Monats beinhaltet der „GESAMTSALDO“ auch die Schuld des Auszugs des Vormonats.

 

Lastschriftmandat ändern oder beenden

Eine Person, die das per Lastschriftmandat zu belastende Konto ändern möchte, sendet das Formular für das Lastschriftmandat erneut an die CCSS und gibt das neue Bankkonto, das belastet werden soll, an.

Eine Person, die ihr Lastschriftmandat beenden möchte, sendet das Formular für das Lastschriftmandat an die CCSS und kreuzt das Feld „widerruft das SEPA-Core-Lastschriftmandat“ an.

Das Formular kann über die Kontaktseite oder per Post gesendet werden.

Vorübergehende Aussetzung des Lastschriftmandats

Das Lastschriftmandat wird vorübergehend von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) ausgesetzt:

  • einen Monat lang bei Selbstständigen im Falle einer Neuberechnung über 2.500 EUR. Ohne Zutun des Betroffenen wird das Lastschriftmandat nach Ablauf dieses Monats reaktiviert;
  • wenn bei Selbstständigen ein Zahlungsplan aktiv ist;
  • im Falle eines Zwangseintreibungsverfahrens.

Wenn das Lastschriftmandat außerhalb dieser Fälle ausgesetzt wurde, wird empfohlen, sich mit dem Bankinstitut in Verbindung zu setzen.

Formulare

Zum letzten Mal aktualisiert am