Freiwillige Krankenversicherung beenden

Die freiwillige Krankenversicherung (Weiter- oder Fakultativversicherung) wird auf Antrag der betreffenden Person oder in einigen Fällen automatisch durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) beendet.

Zielgruppe

Alle Personen, die Mitglied bei einer freiwilligen Krankenversicherung (Weiter- oder Fakultativversicherung) sind.

Praktische Vorgehensweise

Freiwillige Krankenversicherung beenden

In bestimmten Fällen muss der Versicherte die Beendigung der freiwilligen Krankenversicherung beantragen, z. B.:

  • wenn er die Zahlung der Beiträge einstellen möchte;
  • wenn er in einem anderen Krankenversicherungssystem im Ausland versichert ist;
  • wenn er eine Rente im Ausland bezieht, die die Krankenversicherung abdeckt;
  • wenn er im Ausland mitversichert ist.

Um eine freiwillige Krankenversicherung zu beenden, muss der Versicherte ein Abmeldeformular an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) senden.

 

Gut zu wissen:

Zwischen dem Datum der Abmeldung und dem Datum der Zusendung des letzten Kontoauszugs (Rechnung) liegen zwei Monate.

Eine freiwillig versicherte Person, die ihre Versicherung zum 31. März beenden möchte, wird daher im April einen Kontoauszug (für die Beiträge im Februar) und im Mai den letzten Kontoauszug (für die Beiträge im März) erhalten.

Automatisches Ende der freiwilligen Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung endet automatisch, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden.
Wenn die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung zwei Monate lang nicht gezahlt werden, wird die Versicherung automatisch beendet. Der Versicherte wird darüber per Post informiert.
Eine Wiederaufnahme in die freiwillige Versicherung ist innerhalb von 3 Wochen ab dem Datum auf dem Austrittsschreiben möglich, wenn die betreffende Schuld beglichen und ein neuer Aufnahmeantrag gestellt wird.

Im Falle einer anderweitigen Mitgliedschaft bleibt die freiwillige Krankenversicherung in Kraft, aber die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird eingestellt.

 

Gut zu wissen:
Zwischen dem Datum der Abmeldung und dem Datum der Zusendung des letzten Kontoauszugs (Rechnung) liegen zwei Monate.

Eine freiwillig versicherte Person, die am 1. April wieder zu arbeiten beginnt, wird daher im April einen Kontoauszug (für die Beiträge im Februar) und im Mai den letzten Kontoauszug (für die Beiträge im März) erhalten.

Formulare

Abmeldung aus der freiwilligen Versicherung bei der Krankenkasse

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

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