Freiwillige Krankenversicherung beenden

Die freiwillige Krankenversicherung (Weiter- oder Fakultativversicherung) wird auf Antrag der betreffenden Person oder in einigen Fällen automatisch durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) beendet.

Zielgruppe

Alle Personen, die Mitglied bei einer freiwilligen Krankenversicherung (Weiter- oder Fakultativversicherung) sind.

Praktische Vorgehensweise

Freiwillige Krankenversicherung beenden

In bestimmten Fällen muss der Versicherte die Beendigung der freiwilligen Krankenversicherung beantragen, z. B.:

  • wenn er die Zahlung der Beiträge einstellen möchte;
  • wenn er in einem anderen Krankenversicherungssystem im Ausland versichert ist;
  • wenn er eine Rente im Ausland bezieht, die die Krankenversicherung abdeckt;
  • wenn er im Ausland mitversichert ist.

Um eine freiwillige Krankenversicherung zu beenden, muss der Versicherte ein Abmeldeformular (Pdf, 434 KB) an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) senden.

 

Automatisches Ende der freiwilligen Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung endet automatisch, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden.
Wenn die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung zwei Monate lang nicht gezahlt werden, wird die Versicherung automatisch beendet. Der Versicherte wird darüber per Post informiert.
Eine Wiederaufnahme in die freiwillige Versicherung ist innerhalb von 3 Wochen ab dem Datum auf dem Austrittsschreiben möglich, wenn die betreffende Schuld beglichen und ein neuer Aufnahmeantrag gestellt wird.

Im Falle einer anderweitigen Mitgliedschaft bleibt die freiwillige Krankenversicherung in Kraft, aber die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird eingestellt.

 

Formulare

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