Freiwillige Rentenversicherung beenden

Die freiwillige Rentenversicherung (Weiter-, Zusatz- oder Fakultativversicherung) endet auf Anforderung der jeweiligen Person oder bei Nichtzahlung der Beiträge.

Zielgruppe

Alle Personen, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) in der freiwilligen Rentenversicherung versichert sind.

Praktische Vorgehensweise

Freiwillige Rentenversicherung auf Antrag beenden

Um die freiwillige Rentenversicherung zu beenden, muss die Person das Formular „Abmeldung aus der freiwilligen Weiter-/Zusatz-/Fakultativversicherung bei der Rentenversicherung (Pdf, 94 KB)“ an die CCSS senden.

Der Versicherte kann die freiwillige Rentenversicherung aus verschiedenen Gründen beenden, z. B.:

  • Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit;
  • Mitgliedschaft in einer anderen Rentenversicherung (auch im Ausland);
  • Bezug einer Leistung, die die Rentenversicherung einschließt (z. B. Arbeitslosengeld);
  • Anspruch auf eine Altersrente;
  • Wunsch, die Beitragszahlung einzustellen.

Tipps

Zwischen dem Zeitpunkt der Abmeldung und dem Erhalt des letzten Kontoauszugs gibt es eine zeitliche Verzögerung.

Beispiel :
Eine Person, die ihre freiwillige Rentenversicherung zum 31. März kündigt, wird im April und Mai noch jeweils einen Kontoauszug erhalten (mit den Beiträgen für Februar bzw. März).

 

Aufforderungsschreiben/Kündigung der freiwilligen Rentenversicherung durch die Zentralstelle der Sozialversicherungen  

Bei Nichtzahlung der Beiträge für die freiwillige Rentenversicherung sendet die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) per Einschreiben ein Aufforderungsschreiben an den Versicherten, in dem zur Begleichung der Schuld innerhalb von drei Monaten aufgefordert wird.

Wenn der Versicherte nach Ablauf der drei Monate seine Schuld nicht beglichen hat, wird die freiwillige Rentenversicherung am ersten Tag des Monats, für den der Beitrag noch nicht vollständig beglichen wurde, gekündigt.

Formulare

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