Steuergutschrift für Arbeitnehmer in einem Privathaushalt

Steuergutschrift für Arbeitnehmer  

Arbeitnehmer mit einem in Luxemburg steuerpflichtigen Einkommen können eine Steuergutschrift für Arbeitnehmer (Crédit d’impôt pour salariés - CIS) erhalten. Diese wird vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug an der Quelle gutgeschrieben, was auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung geprüft werden kann.

Für Arbeitnehmer, die ausschließlich bei einem oder mehreren Privathaushalten angestellt sind, einen Nettolohn vereinbart haben und im Rahmen des vereinfachten Verfahrens versichert sind, übernimmt die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) die Auszahlung der Steuergutschrift. Der Arbeitnehmer muss keine weiteren Schritte unternehmen, um die Steuergutschrift zu erhalten.

Sobald der Arbeitnehmer gleichzeitig bei einem anderen Arbeitgeber als einem Privathaushalt arbeitet, eine selbstständige Tätigkeit ausübt oder eine persönliche Rente oder Pension bezieht, wird die Steuergutschrift nicht mehr von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle gutgeschrieben.

Auf der Website der Steuerverwaltung finden Sie weitere Informationen.


Die Steuergutschrift wird von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) am ersten Werktag eines Monats mit einer Verzögerung von drei Monaten ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Bankkonto, das von der Nationalen Gesundheitskasse für die Zahlung von Leistungen verwendet wird.

Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2019 können Arbeitnehmer mit einem in Luxemburg steuerpflichtigen Einkommen eine Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn erhalten.

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, den Betrag der besagten Steuergutschrift an den Arbeitnehmer auszuzahlen, was auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung geprüft werden kann.

Für Arbeitnehmer, die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens bei einem Privathaushalt angestellt sind, übernimmt die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) die Zahlung der Steuergutschrift für den Mindestlohn. Der Arbeitnehmer muss keine weiteren Schritte unternehmen, um die Steuergutschrift für den Mindestlohn zu erhalten.

Im Gegensatz zur Steuergutschrift für Arbeitnehmer wird die Steuergutschrift für den Mindestlohn von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) auch für Beschäftigungen in Privathaushalten gezahlt, wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig bei einem anderen Arbeitgeber als einem Privathaushalt arbeitet.

Auf der Website der Steuerverwaltung finden Sie weitere Informationen.


Die Steuergutschrift für den Mindestlohn wird von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) am ersten Werktag eines Monats mit einer Verzögerung von drei Monaten ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Bankkonto, das von der Nationalen Gesundheitskasse für die Zahlung von Leistungen verwendet wird.

 

Beispiel

Die Steuergutschrift für Arbeitnehmer für den Monat Januar wird im April ausgezahlt, die für Februar im Mai usw.

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