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Ihre Sozialversicherungsnachweise und Einkommensbescheinigungen ab sofort mit einem GouvCheck QR-Code
Ab diesem Mittwoch, dem 9. Oktober 2024, werden alle Sozialversicherungsnachweise sowie alle Einkommensbescheinigungen, die von der Zentralstelle der Sozailversicherungen (CCSS) ausgestellt werden, mit einem QR-Code versehen, mit dem die Authentizität der Bescheinigungen über die GouvCheck-App überprüft werden kann. Die Vorteile...
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Der CCSS-Jahresbericht 2023 ist online!
Wir freuen uns, die Veröffentlichung unseres Jahresberichts 2023 ankündigen zu können, in dem wir unsere Aktivitäten und Meilensteine des vergangenen Jahres vorstellen.
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Meldung von Tätigkeiten im Ausland
Bilanz zur grenzüberschreitenden TelearbeitDie Übergangsperiode des Rahmenabkommens über Telearbeit, der eine rückwirkende Meldung über 12 Monate (vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024) ermöglicht, ist offiziell abgeschlossen. Aus diesem Anlass teilt die Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) die Kennzahlen zu den während...
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Rahmenvereinbarung über Telearbeit: Ende der Übergangszeit
Rückwirkende Meldung bis zu 3 Monate ab dem 1. Juli 2024Die CCSS teilt Ihnen mit, dass die Übergangsfrist, die eine rückwirkende Meldung über 12 Monate ermöglichte, am 30. Juni 2024 endet.
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Neue Formulare für die Meldung von beruflichen Tätigkeiten im Ausland
Die Zentralstelle der Sozialversicherungen - Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) teilt Ihnen mit, dass neue Formulare für die Meldung beruflicher Tätigkeiten im Ausland bereitstehen.
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Beiträge für die Arbeitnehmerkammer
Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer von den Arbeitgebern mit dem Kontoauszug eingefordert wird, der im Juli verschickt wird. Es ist zu beachten, dass dieser Beitrag für jeden Arbeitnehmer nur einmal zu zahlen ist. Bei...
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Meldung einer beruflichen Tätigkeit im Ausland
Die Zentralstelle der Sozialversicherungen teilt Ihnen mit, dass ab dem 2. April 2024 neue Verfahren für die Meldung einer beruflichen Tätigkeit im Ausland eingeführt werden.
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Bescheinigungen für die Steuerverwaltung
Ende Januar 2024: Bescheinigungen für Selbstständige, Landwirte sowie für Personen, die eine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen haben. Mitte März 2024: Bescheinigungen für Privathaushalte sowie für das dort beschäftigte Personal.