Zielgruppe
Leih-/Zeitarbeitsunternehmen, die Leiharbeiter und Schüler/Studenten anmelden, die auf Grundlage eines Einsatzvertrags eingestellt werden.
Praktische Vorgehensweise
Anmeldung
Leih-/Zeitarbeitsunternehmen müssen obligatorisch die elektronische Mitgliedserklärung über SECUline (Verfahren „DECINT“) nutzen.
Im Rahmen des Verfahrens „DECINT“, muss die Sozialversicherungsnummer des Versicherten bekannt sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitgeber zunächst eine Sozialversicherungsnummer über das Verfahren „DEMMAT“ erhalten.
Ebenfalls muss die Arbeitgebernummer des entleihenden Unternehmens bekannt sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitgeber zunächst eine Arbeitgebernummer über das Verfahren „DEMUTI“ beantragen.
Leih-/Zeitarbeitsunternehmen können einen Schüler/Studenten, der während der Schul-/Semesterferien auf der Grundlage eines Einsatzvertrags eingestellt wird, um in einem entleihenden Unternehmen zu arbeiten, lediglich bei der Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) anmelden.
Ordnungsgelder für verspätete Anmeldungen
Im Falle einer verspäteten Abgabe der An- oder Abmeldung kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.