Zielgruppe
Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs entsandt werden, um dort punktuell eine berufliche Tätigkeit für den Arbeitgeber auszuüben. Für regelmäßige Tätigkeiten ist das Verfahren für die Ausübung regelmäßiger Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zu verwenden
Bedingungen
Um für eine Entsendung und die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung während des Entsendezeitraums in Betracht zu kommen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Der Arbeitnehmer übt eine einmalige Tätigkeit aus;
- Der Arbeitnehmer arbeitet in Luxemburg für einen Arbeitgeber, der dort normalerweise tätig ist, d. h. der dort in der Regel wesentliche Tätigkeiten ausübt, die über reine interne Verwaltungstätigkeiten hinausgehen;
- Der Arbeitnehmer wird von diesem Arbeitgeber in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats entsandt, um dort eine Arbeit in dessen Auftrag auszuführen;
- Die voraussichtliche Dauer dieser Arbeit im Ausland beträgt nicht mehr als 24 Monate;
- Der Arbeitnehmer wurde nicht als Ersatz für eine andere Person entsandt;
- Der Arbeitnehmer war unmittelbar vor seiner Entsendung bereits den luxemburgischen Rechtsvorschriften unterlegen (d. h. vorab mindestens einen Monat lang), wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der zum Zwecke der Entsendung eingestellt wird.
Praktische Vorgehensweise
Vor der Entsendung muss der Arbeitgeber zwingend die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung beantragen, indem er Folgendes einreicht:
oder
Die CCSS prüft die Übereinstimmung des Antrags mit den luxemburgischen Rechtsvorschriften und den europäischen Verordnungen, um festzustellen, ob die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der luxemburgischen Sozialversicherung während der Dauer der Entsendung aufrechterhalten werden kann.
Besonderheiten in dem Leih- und Zeitarbeitssektor
Arbeitgeber, die einen Leiharbeitnehmer entsenden möchten, müssen das DECINT-Verfahren über das SECUline-System nutzen. Die Angabe, dass der Leiharbeitseinsatz in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt, gilt automatisch als Antrag auf Entsendung und es wird eine A1 Bescheinigung ausgestellt, wenn die diesbezüglichen Bedingungen erfüllt sind.
Verfahren
Wenn alle (oben aufgeführten) Bedingungen für die Aufrechterhaltung für die Mitgliedschaft der luxemburgischen Sozialversicherung während der Entsendung ins Ausland erfüllt sind, sendet die CCSS dem Arbeitgeber eine A1 Bescheinigung zu.
Diese Bescheinigung bezeugt, dass der Arbeitnehmer während des Zeitraums der außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets ausgeübten beruflichen Tätigkeit weiterhin der luxemburgischen Sozialversicherung unterliegt.
Der Arbeitnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat kontrolliert wird, muss jederzeit in der Lage sein, eine A1 Bescheinigung vorzulegen. Andernfalls kann die durchführende Prüfstelle Sanktionen gegen den Arbeitgeber und/oder den Arbeitnehmer verhängen.
Jeder Arbeitgeber muss alle zusätzlichen Formalitäten unternehmen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten für eine Tätigkeit in ihrem Hoheitsgebiet vorgeschrieben sind (z. B. Meldung der Anwesenheit im Hoheitsgebiet).
Entsendungsland |
Rechtsgrundlage |
Art der Bescheinigung |
- Länder der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. - Länder des Europäischen Wirtschaftsraums: Norwegen, Island, Liechtenstein - Schweiz |
Europäische Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 Beschluss A2 |
A1 Bescheinigung (Bescheinigung, aus der hervorgeht, welche Rechtsvorschriften für die betreffende Person gelten) |
- Vereinigtes Königreich |
Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits → Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit |
Bescheinigung über die geltenden Rechtsvorschriften, ausgestellt in Form einer A1 Bescheinigung |
Das Verfahren für den Fall einer Entsendung in ein Land außerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs befindet sich in der Rubrik "Entsendung in ein Drittland".
Antrag auf Entsendung in einen Mitgliedstaat
Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.
Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.
Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.
Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.
Demande de détachement dans un État membre
Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.
Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement
Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.
En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.
Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.
En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.
Application for posting in a Member State
To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.
That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).
Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.
Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.
Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.
If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.
By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.