Im Oktober 2021 wurde die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge auf eine neue IT-Plattform migriert. Diese neue Ausführung bedingt einige Änderungen, die im Folgenden aufgeführt sind.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird künftig nicht mehr einmalig und rückwirkend für das vergangene Jahr berichtigt, sondern wird monatlich berechnet und in Rechnung gestellt. Weitere Informationen werden in zusätzlichen Erklärungen und durch Beispiele gegeben, die diese Änderungen veranschaulichen.
100%ige Rückerstattung der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) bei Abwesenheit aufgrund von COVID-19 und Auswirkungen auf das Schreiben „Aufstellung der Erstattungen“
Die „Aufstellung der Erstattungen“ der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs - MDE) wird künftig eine 100%ige Erstattung für Fehlzeiten aufgrund von COVID-19-Quarantäne oder -Isolation enthalten. Erklärungen zur Aufstellung der Erstattungen sind auf der Seite zu diesem Thema verfügbar.
Berechnungsblatt
Die Ergebnisse der monatlichen Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden in einer Berechnungsdatei im Format XML anstelle des Formats DTA versendet. Um dieses Dateiformat empfangen und öffnen zu können, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden.
Zusatzrentenversicherung
Die Regularisierung der Zusatzrentenversicherung wird direkt im monatlichen Kontoauszug vorgenommen und gebucht, sie erfolgt also nicht mehr jährlich. Weitere Informationen sind in „Erläuterungen zu den Beiträgen für die freiwillige Zusatzrentenversicherung“ enthalten.