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  1. Personalübernahme

    Privatsektor - Anmeldung des Arbeitgebers

    Zur Personalübernahme von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B kann es aufgrund von Fusion zweier Unternehmen, Änderung der Rechtsform,

  2. Entsendung in ein Drittland

    Privatsektor - Tätigkeiten im Ausland

    Zielgruppe Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern aus beruflichen Gründen in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs entsandt werden, müssen diese Entsendung vorab der Zentralstelle für Sozialversicherungen (Centre commun de...

  3. Besatzung im Bereich der Luftfahrt

    Tätigkeiten im Ausland - Beamte oder gleichgestellter Arbeitnehmer, Seeleute und Besatzung in der Luftfahrt

    Besatzung im Bereich der Luftfahrt Personen, die im Ausland eine Tätigkeit als Mitglied einer Flug- oder Kabinenbesatzung im Personen- oder

  4. Beispiel zur Berechnung der „Arbeitsstunden“

    Leih- und Zeitarbeitssektor - Lohn übermitteln

    Beispiel zur Berechnung der „Arbeitsstunden“ Für die Zeiträume ab dem 1. Januar 2020 Daraus folgt für den Monat Dezember die Meldung von Folgendem: 23

  5. Personal einstellen

    Arbeitgeber - Privatsektor

    Arbeitgeber, die Personal einstellen, müssen innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Meldung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) vornehmen.

  6. Rechnungsstellung

    Arbeitgeber - Privatsektor

    Der Arbeitgeber erhält jeden Monat einen Kontoauszug um die Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.

  7. Zwangseintreibung

    Privatsektor - Rechnungsstellung

    Der Arbeitgeber muss den Saldo, der auf dem monatlichen Kontoauszug der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale -

  8. Arbeitsunfähigkeit melden

    Arbeitgeber - Privatsektor

    Der Arbeitgeber muss die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.

  9. Tätigkeiten im Ausland

    Arbeitgeber - Privatsektor

    Der Arbeitgeber muss die Perioden beruflicher Tätigkeiten außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets (Entsendung, Mehrfachtätigkeit, Telearbeit, ...) seines Arbeitnehmers bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.

  10. Kontaktdaten der ausländischen Stellen

    Tätigkeiten im Ausland - Regelmäßige Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten

    Kontaktdaten der ausländischen Stellen Arbeitnehmer: Office National de Sécurité Sociale (ONSS)

  11. Regelmäßige Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten

    Privatsektor - Tätigkeiten im Ausland

    Zielgruppe Personen, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs regelmäßig eine berufliche Tätigkeit ausüben. Praktische Vorgehensweise Um feststellen zu können, welche Rechtsvorschriften anwendbar sind, muss der Arbeitgeber...

  12. Informationsblatt und Beispiele zur Telearbeit

    Tätigkeiten im Ausland - Rahmenabkommen über Telearbeit

    Informationsblatt und Beispiele zur Telearbeit In diesem Informationsblatt, wie auch bei Anträgen für Tätigkeiten im Ausland insgesamt, bezeichnet der

  13. Beamter und gleichgestellter Arbeitnehmer

    Tätigkeiten im Ausland - Beamte oder gleichgestellter Arbeitnehmer, Seeleute und Besatzung in der Luftfahrt

    Beamter und gleichgestellter Arbeitnehmer Personen, die für ihre Verwaltung als Beamter und gleichgestellter Arbeitnehmer eine Tätigkeit im Ausland

  14. Rheinschiffer

    Privatsektor - Tätigkeiten im Ausland

    Zielgruppe Arbeitnehmer, die an Bord eines Schiffes beschäftigt sind, das gewerblich in der Rheinschifffahrt eingesetzt wird und über die Bescheinigung verfügt, die in Artikel 22 der revidierten Rheinschifffahrts-Akte vorgesehen ist. Praktische Vorgehensweise Zu Beginn der Tätigkeit muss der Arbeitgeber zwingend...

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