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Personalübernahme
Privatsektor - Anmeldung des ArbeitgebersZur Personalübernahme von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B kann es aufgrund von Fusion zweier Unternehmen, Änderung der Rechtsform,
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Beispiel für die Erstattung im Falle von unregelmäßiger Arbeit
Privatsektor - Arbeitsunfähigkeit meldenBeispiel für die Erstattung im Falle von unregelmäßiger Arbeit Beispiel für die Zeiträume ab dem 1. Januar 2020 Ein Erzieher in einer
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Entsendung in ein Drittland
Privatsektor - Tätigkeiten im AuslandZielgruppe Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern aus beruflichen Gründen in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs entsandt werden, müssen diese Entsendung vorab der Zentralstelle für Sozialversicherungen (Centre commun de...
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Beamte oder gleichgestellter Arbeitnehmer, Seeleute und Besatzung in der Luftfahrt
Privatsektor - Tätigkeiten im Ausland(Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004)
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Besatzung im Bereich der Luftfahrt
Tätigkeiten im Ausland - Beamte oder gleichgestellter Arbeitnehmer, Seeleute und Besatzung in der LuftfahrtBesatzung im Bereich der Luftfahrt Personen, die im Ausland eine Tätigkeit als Mitglied einer Flug- oder Kabinenbesatzung im Personen- oder
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Öffentlicher Sektor
Arbeitgeber -
Bilanz des vereinfachten Verfahrens von 2020 bis 2024
Arbeitgeber - PrivathaushalteBilanz des vereinfachten Verfahrens von 2020 bis 2024 Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der Privathaushalte und der von diesen
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Beispiel zur Berechnung der „Arbeitsstunden“
Leih- und Zeitarbeitssektor - Lohn übermittelnBeispiel zur Berechnung der „Arbeitsstunden“ Für die Zeiträume ab dem 1. Januar 2020 Daraus folgt für den Monat Dezember die Meldung von Folgendem: 23
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Arbeitgeber
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Personal einstellen
Arbeitgeber - PrivatsektorArbeitgeber, die Personal einstellen, müssen innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Meldung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) vornehmen.
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Rechnungsstellung
Arbeitgeber - PrivatsektorDer Arbeitgeber erhält jeden Monat einen Kontoauszug um die Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.
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Zwangseintreibung
Privatsektor - RechnungsstellungDer Arbeitgeber muss den Saldo, der auf dem monatlichen Kontoauszug der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale -
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Arbeitsunfähigkeit melden
Arbeitgeber - PrivatsektorDer Arbeitgeber muss die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
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Lastschriftverfahren für die Sozialversicherungsbeiträge beantragen
Arbeitgeber - PrivatsektorUm die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.
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Tätigkeiten im Ausland
Arbeitgeber - PrivatsektorDer Arbeitgeber muss die Perioden beruflicher Tätigkeiten außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets (Entsendung, Mehrfachtätigkeit, Telearbeit, ...) seines Arbeitnehmers bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
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Kontaktdaten der ausländischen Stellen
Tätigkeiten im Ausland - Regelmäßige Tätigkeiten in zwei oder mehr MitgliedstaatenKontaktdaten der ausländischen Stellen Arbeitnehmer: Office National de Sécurité Sociale (ONSS)
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Regelmäßige Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten
Privatsektor - Tätigkeiten im AuslandZielgruppe Personen, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs regelmäßig eine berufliche Tätigkeit ausüben. Praktische Vorgehensweise Um feststellen zu können, welche Rechtsvorschriften anwendbar sind, muss der Arbeitgeber...
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Informationsblatt und Beispiele zur Telearbeit
Tätigkeiten im Ausland - Rahmenabkommen über TelearbeitInformationsblatt und Beispiele zur Telearbeit In diesem Informationsblatt, wie auch bei Anträgen für Tätigkeiten im Ausland insgesamt, bezeichnet der
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Beamter und gleichgestellter Arbeitnehmer
Tätigkeiten im Ausland - Beamte oder gleichgestellter Arbeitnehmer, Seeleute und Besatzung in der LuftfahrtBeamter und gleichgestellter Arbeitnehmer Personen, die für ihre Verwaltung als Beamter und gleichgestellter Arbeitnehmer eine Tätigkeit im Ausland
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Rheinschiffer
Privatsektor - Tätigkeiten im AuslandZielgruppe Arbeitnehmer, die an Bord eines Schiffes beschäftigt sind, das gewerblich in der Rheinschifffahrt eingesetzt wird und über die Bescheinigung verfügt, die in Artikel 22 der revidierten Rheinschifffahrts-Akte vorgesehen ist. Praktische Vorgehensweise Zu Beginn der Tätigkeit muss der Arbeitgeber zwingend...
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