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  1. Mitglied werden

    Landwirte - Tätigkeit beginnen oder beenden

    Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben, müssen sich bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen anmelden.

  2. Mitteilung der abzugsfähigen Kosten

    Landwirte - Beiträge für die Sozialversicherung

    Die Zentralstelle der Sozialversicherungen schickt den landwirtschaftlichen Betrieben ein Formular, um ihre Betriebskosten anzugeben, die vom gemeldeten landwirtschaftlichen Einkommen abgezogen werden, um die Beitragsbemessungsgrundlage für Landwirte zu bestimmen.

  3. Tätigkeit im Ausland

    Landwirte

    Landwirte, die ihre landwirtschaftliche Tätigkeit im Ausland ausüben sollen, müssen dies vorher der Zentralstelle der Sozialversicherungen melden.

  4. Beiträge für die Sozialversicherung

    Landwirte

    Die Zentralstelle der Sozialversicherungen schickt den landwirtschaftlichen Betrieben ein Formular, um ihre Betriebskosten anzugeben, die vom gemeldeten landwirtschaftlichen Einkommen abgezogen werden, um die Beitragsbemessungsgrundlage für Landwirte zu bestimmen.

  5. Rückerstattung eines Guthabens beantragen

    Landwirte - Beiträge für die Sozialversicherung

    Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.

  6. Sich bei der Mutualität der Arbeitgeber anmelden

    Landwirte

    Für Landwirte sorgt die Arbeitgeber-Mutualität für die Zahlung eines Ersatzeinkommens während des Zeitraums, in dem die Geldentschädigung seitens der nationalen Gesundheitskasse ausgesetzt ist.

  7. Rechnungsstellung

    Landwirte - Beiträge für die Sozialversicherung

    Der Landwirt erhält jeden Monat einen Kontoauszug, der ihn zur Zahlung seiner eigenen Sozialversicherungsbeiträge sowie der seines Personals einlädt.

  8. Tätigkeit beginnen oder beenden

    Landwirte

    Informationen darüber, wie man Mitglied wird, eine mithelfende Person oder einen Ehe- /Partner anmeldet oder eine Tätigkeit beendet.

  9. Tätigkeit beenden

    Landwirte - Tätigkeit beginnen oder beenden

    Personen, die ihre Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb einstellen oder einschränken, müssen dies der Zentralstelle der Sozialversicherungen mitteilen.