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Nouvelles fonctionnalités relatives aux services du CCSS dans l’espace privé MyGuichet.lu
Nouvelles fonctionnalités relatives aux services du CCSS dans l’espace privé MyGuichet.lu Le Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) propose
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Überschreitung des beitragspflichtigen Höchstbetrags
Privatpersonen - ArbeitnehmerEine Person, die mehrere berufliche Tätigkeiten ausübt, hat das Recht auf die Erstattung des persönlichen Anteils der Beiträge, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen.
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Beispiel für die Berechnung der 77-Tage-Grenze und die Bestimmung der Zahlungen
Privatsektor - Arbeitsunfähigkeit meldenBeispiel für die Berechnung der 77-Tage-Grenze und die Bestimmung der Zahlungen Das folgende Beispiel zeigt die Berechnung der 77-Tage-Grenze und die
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Rückerstattung eines Guthabens beantragen
Arbeitgeber - PrivathaushaltePersonen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.
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Prolongation de l'accord sur l'affiliation à la sécurité sociale des travailleurs frontaliers concernant le télétravail jusqu'au 30 juin 2023
Prolongation de l'accord sur l'affiliation à la sécurité sociale des travailleurs frontaliers concernant le télétravail jusqu'au 30 juin 2023 L’accord
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Freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung
Freiwillig Versicherte - Freiwillige KrankenversicherungPersonen, die keinen anderen Krankenversicherungsschutz genießen
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Regularisierung
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Entsendung in einen Mitgliedstaat
Privatsektor - Tätigkeiten im AuslandZielgruppe Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs entsandt werden, um dort punktuell eine berufliche Tätigkeit für den Arbeitgeber auszuüben. Für regelmäßige Tätigkeiten ist das Verfahren...
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Rechnungsstellung
Arbeitgeber - Leih- und ZeitarbeitssektorDer Arbeitgeber erhält jeden Monat einen Kontoauszug um die Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.
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Cotisations pour la Chambre des salariés
Cotisations pour la Chambre des salariés Nous tenons à rappeler que la cotisation pour la Chambre des salariés sera réclamée aux employeurs par l’
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Rechnungsstellung
Freiwillig Versicherte - Freiwillige KrankenversicherungEine Person, die freiwillig kranken- und/oder rentenversichert ist, erhält jeden Monat einen Kontoauszug, um ihre Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.
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Einheitlichkeit der Gesetzgebung
Prinzip; eine Person unterliegt nur der Gesetzgebung eines einzigen Staates
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Seeleute
Tätigkeiten im Ausland - Beamte oder gleichgestellter Arbeitnehmer, Seeleute und Besatzung in der LuftfahrtPraktische Vorgehensweise Vor Beginn der Tätigkeit im Ausland muss der Arbeitgeber zwingend einen Antrag auf Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in
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Arbeitsunfähigkeit melden
Arbeitgeber - Leih- und ZeitarbeitssektorDer Arbeitgeber muss die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
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Neues Rahmenabkommen über grenzüberschreitende Telearbeit (Inkrafttreten am 1. Juli 2023)
Neues Rahmenabkommen über grenzüberschreitende Telearbeit (Inkrafttreten am 1. Juli 2023) Nach der Unterzeichnung des neuen Rahmenabkommens über
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Adressänderung
Freiwillig Versicherte - Freiwillige KrankenversicherungEine Adressänderung melden.
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Personal einstellen
Arbeitgeber - Öffentlicher SektorArbeitgeber, die Personal einstellen, müssen innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Meldung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) vornehmen.
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Meldung von grenzüberschreitender Telearbeit ab dem 1. Juli 2023
Meldung von grenzüberschreitender Telearbeit ab dem 1. Juli 2023 In Einklang mit dem neuen Rahmenabkommen, das am 1. Juli 2023 in Kraft treten wird (
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Freiwillige Mitgliedschaft in der Rentenversicherung
Freiwillig Versicherte - Freiwillige RentenversicherungWenn eine Person keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat sie die Möglichkeit, eine freiwillige Rentenversicherung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) abzuschließen.
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Tätigkeiten im Ausland
Arbeitgeber - Öffentlicher SektorDer Arbeitgeber muss die Perioden beruflicher Tätigkeiten außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets (Entsendung, Mehrfachtätigkeit, Telearbeit, ...) seines Arbeitnehmers bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.
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