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  1. Überschreitung des beitragspflichtigen Höchstbetrags

    Privatpersonen - Arbeitnehmer

    Eine Person, die mehrere berufliche Tätigkeiten ausübt, hat das Recht auf die Erstattung des persönlichen Anteils der Beiträge, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen.

  2. Rückerstattung eines Guthabens beantragen

    Arbeitgeber - Privathaushalte

    Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.

  3. Entsendung in einen Mitgliedstaat

    Privatsektor - Tätigkeiten im Ausland

    Zielgruppe Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs entsandt werden, um dort punktuell eine berufliche Tätigkeit für den Arbeitgeber auszuüben. Für regelmäßige Tätigkeiten ist das Verfahren...

  4. Rechnungsstellung

    Arbeitgeber - Leih- und Zeitarbeitssektor

    Der Arbeitgeber erhält jeden Monat einen Kontoauszug um die Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.

  5. Cotisations pour la Chambre des salariés Nous tenons à rappeler que la cotisation pour la Chambre des salariés sera réclamée aux employeurs par l’

  6. Rechnungsstellung

    Freiwillig Versicherte - Freiwillige Krankenversicherung

    Eine Person, die freiwillig kranken- und/oder rentenversichert ist, erhält jeden Monat einen Kontoauszug, um ihre Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.

  7. Seeleute

    Tätigkeiten im Ausland - Beamte oder gleichgestellter Arbeitnehmer, Seeleute und Besatzung in der Luftfahrt

    Praktische Vorgehensweise Vor Beginn der Tätigkeit im Ausland muss der Arbeitgeber zwingend einen Antrag auf Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in

  8. Arbeitsunfähigkeit melden

    Arbeitgeber - Leih- und Zeitarbeitssektor

    Der Arbeitgeber muss die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitnehmer der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.

  9. Adressänderung

    Freiwillig Versicherte - Freiwillige Krankenversicherung

    Eine Adressänderung melden.

  10. Personal einstellen

    Arbeitgeber - Öffentlicher Sektor

    Arbeitgeber, die Personal einstellen, müssen innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Meldung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) vornehmen.

  11. Freiwillige Mitgliedschaft in der Rentenversicherung

    Freiwillig Versicherte - Freiwillige Rentenversicherung

    Wenn eine Person keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat sie die Möglichkeit, eine freiwillige Rentenversicherung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) abzuschließen.

  12. Tätigkeiten im Ausland

    Arbeitgeber - Öffentlicher Sektor

    Der Arbeitgeber muss die Perioden beruflicher Tätigkeiten außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets (Entsendung, Mehrfachtätigkeit, Telearbeit, ...) seines Arbeitnehmers bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.

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