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  1. Rechnungsstellung

    Freiwillig Versicherte - Freiwillige Rentenversicherung

    Eine Person, die freiwillig kranken- und/oder rentenversichert ist, erhält jeden Monat einen Kontoauszug, um ihre Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.

  2. Lastschriftverfahren für die Sozialversicherungsbeiträge beantragen

    Freiwillig Versicherte - Freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA)

    Um die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, kann der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ein Lastschriftmandat erteilt werden.

  3. Adressänderung

    Freiwillig Versicherte - Freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA)

    Eine Adressänderung melden.

  4. Rückerstattung eines Guthabens beantragen

    Freiwillig Versicherte - Freiwillige Krankenversicherung

    Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.

  5. Rechnungsstellung

    Freiwillig Versicherte - Freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA)

    Personen, die eine freiwillige landwirtschaftliche Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) abgeschlossen haben, erhalten einmal im Jahr einen Kontoauszug, um die Beiträge für diese Versicherung zu zahlen.

  6. Krankenversicherungskarte

    Privatpersonen

    eine nationale Seite zur Verwendung in Luxemburg (als „Sozialversicherungsausweis für Luxemburg“ bezeichnet) und eine europäische Seite zur Verwendung

  7. Einen Bevollmächtigten registrieren

    Freiwillig Versicherte - Freiwillige Krankenversicherung

    Eine andere Person kann sich verpflichten, die Sozialversicherungsbeiträge anstelle des Versicherungsantragstellers zu zahlen.

  8. Adressänderung

    Freiwillig Versicherte - Freiwillige Rentenversicherung

    Eine Adressänderung melden.

  9. Für einen Arbeitgeber im Privatsektor arbeiten

    Privatpersonen - Arbeitnehmer

    Der Arbeitgeber unternimmt alle notwendigen Schritte bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS), um seinen Arbeitnehmer bei der luxemburgischen Sozialversicherung anzumelden.

  10. Im Ausland arbeiten

    Privatpersonen - Arbeitnehmer

    Der Arbeitgeber muss die Perioden beruflicher Tätigkeiten außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets (Entsendung, Mehrfachtätigkeit, Telearbeit, ...) seines Arbeitnehmers bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.

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