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  1. Eintreibung

    Beiträge für die Sozialversicherung - Rechnungsstellung

    Selbstständige, die Schulden bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) haben. Ein Selbstständiger,

  2. Einen Zahlungsplan beantragen

    Selbstständige - Beiträge für die Sozialversicherung

    Der Selbstständige kann seinen Zahlungsrückstand sofort begleichen oder die Zahlung eines größeren Betrags über einen Schuldenbereinigungsplan in Raten abbezahlen.

  3. Tätigkeit beginnen oder beenden

    Selbstständige

    Informationen für Selbstständige, die eine Tätigkeit beginnen oder beenden bzw. ihren Ehe -/Partner bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) anmelden möchten.

  4. Tätigkeit aussetzen oder beenden

    Selbstständige - Tätigkeit beginnen oder beenden

    Selbstständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend oder endgültig einstellen, müssen dies der Zentralstelle der Sozialversicherungen mitteilen.

  5. Beitragsbemessungsgrundlage und Anpassung

    Selbstständige - Beiträge für die Sozialversicherung

    Das Berufseinkommen des Selbstständigen bildet die Grundlage für die Berechnung der Sozialbeiträge, die als Beitragsbemessungsgrundlage oder auch als beitragspflichtige Bemessungsgrundlage bezeichnet wird.

  6. Rechnungsstellung

    Selbstständige - Beiträge für die Sozialversicherung

    Der Selbstständige erhält jeden Monat einen Kontoauszug (Rechnung), um seine Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen.

  7. Im Ausland arbeiten

    Selbstständige

    Selbstständige, die ihre berufliche Tätigkeit im Ausland ausüben müssen, müssen dies vorher der Zentralstelle der Sozialversicherungen mitteilen.

  8. Berufliche Einkünfte

    Selbstständige - Beiträge für die Sozialversicherung

    Das Berufseinkommen dient als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge des Selbstständigen.

  9. Rückerstattung eines Guthabens beantragen

    Beiträge für die Sozialversicherung - Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Toute personne ou employeur qui a un solde créditeur sur son compte cotisant auprès du Centre commun de la sécurité sociale peut demander le remboursement du crédit sur son compte bancaire.

  10. Mitglied werden

    Selbstständige - Tätigkeit beginnen oder beenden

    Selbstständige müssen ihre Tätigkeit der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) melden.

  11. Beiträge für die Sozialversicherung

    Selbstständige

    Informationen über Sozialversicherungsbeiträge, Erwerbseinkommen, Beitragsbemessungsgrundlage und Rechnungsstellung für Sozialversicherungsbeiträge.

  12. Rückerstattung eines Guthabens beantragen

    Selbstständige - Beiträge für die Sozialversicherung

    Personen (natürliche oder juristische), die ein Guthaben auf einem Beitragskonto bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) haben, können die Rückerstattung des Guthabens auf ihr Bankkonto beantragen.

  13. Sich bei der Mutualität der Arbeitgeber anmelden

    Selbstständige

    Für den Selbstständigen gewährleistet die Arbeitgeber-Mutualität die Zahlung eines Ersatzeinkommens während der Aussetzung der finanziellen Entschädigung seitens der CNS. Seine Mitgliedschaft in der Mutualität ist freiwillig.